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Grunderwerbsteuer ungerecht

Grunderwerbsteuer fällt (fast) immer beim Erwerb eines Grundstücks und einer Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des Kaufpreises. Aber auch die Notarkosten sind nicht zu verachten. Je nach Größe und Grundstückswert können sie zwischen einem und drei Prozent vom Kaufpreis ausmachen. #





Das man die Grunderwerbsteuer umgehen kann haben vor allen große Unternehmen erkannt. Die machen eine GmbH auf und bringen die Immobilie darin ein. Bei großen Immobilien sind die Kosten zu vernachlässigen. Im Falle eines Verkaufs wird dann die gesamte GmbH verkauft. Da der Gesetzgeber mittlerweile eine Hürde eingebaut hat. Man darf nur 95,9% auf einmal verkauft. Aber das stellt keine Hürde dar. Bei mehreren 10 Millionen spart man 650000 Euro Steuern.
Da kann man gerne die restlichen 4,1% erst in 5 Jahren nachlaufen, oder einfach den Anteil in einer weiteren Firma parken.

Privatpersonen haben keine Chance auf diesen Trick, den dafür wären die Kosten zu hoch. Fast 10 % gehen an Grunderwerbsteuer und Notar drauf. Dafür das ein Name in eine Liste, eingetragen werden. Das der Notar den Kaufvertrag ausfertigt ist normalerweise keine echte Leistung. Denn eine besondere Haftung hat er nur für die Ausfertigung. Wer nachteiliges Vereinbart haftet selber.

Um den Handel anzukurbeln könnte der Staat aufkommensneutral Änderungen durchführen. Statt einer einheitlichen Steuer eine einkommensabhängige Steuer. Dazu werden einfach die letzten 5 Einkommensteuerjahre genommen und ein Durchschnittseinkommen errechnet. Auf dieser Grundlage word die Steuer errechnet. Man könnte dann eine Zahl der in den letzten Jahren gehandelten Immobilien dazurechnen. Denn Profis können braucht man nicht zu schonen.

Die Firmenbesitz Immobilien werden einfache an die Inhaber gekoppelt. Welchen mehr als 49% der Inhaber ist eine Grundsteuer fällig. Die Informationen liegen den Finanzämtern vor. Bei Aktiengesellschaften könnte man dem Streubesitz eine Ausnahme geben, jedoch handelt es sich meist um Großaktionäre.

Beim Notar reicht ein Standartvertrag, für den eine Beglaubigung ausreichend ist. Das kann man auch nur Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen erlauben

Man könnte dann in den Folgejahren die Steuern anheben und am unteren Ende entlasten. Das würde Eigenheime um 10-15% entlasten und dabei vor allen Einkommensschwache.

Bild: Silvan Steiner unsplash

 



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